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WILLKOMMEN

Familienpsychologische Gutachten für Familiengerichte

Als Gutachter für das Familiengericht sind wir Ihre Sachverständigen für Kindeswohl, Sorgerecht und Umgangsrecht. Psychologische Stellungnahmen und Familienrechtsgutachten erstellen wir im Auftrag vom zuständigen Familiengericht in Dresden und Leipzig.

In der Rechtspsychologie sind Schwerpunkte unserer Arbeit alle Fragen des Sorge-, Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrechts, einschließlich der Abklärung von Kindeswohlgefährdung. Im Gutachterauftrag erfassen wir das Gesamtbild einer Familie ausgehend vom Kind. Familienpsychologische Gutachten dienen dabei der Einschätzung und Bewertung zur Erziehungsfähigkeit von Eltern bei laufenden Gerichtsverfahren.

Unsere Sachverständigengutachten für das Familiengericht in Kindschaftssachen dienen ausschließlich dem Kindeswohl. Gerade bei emotionalen Trennungskonflikten und Familienmediation bieten wir mögliche Lösungsansätze, um schwierige Situationen objektiv zu bewerten. Mit unserer Arbeit unterstützen wir Sie, Problemlösungen zu finden und stellen eine annehmbare Gesamtsituation für alle Beteiligten her.

Als Gutachter für das Familiengericht haben wir den Anspruch, bei der Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen den wissenschaftlichen Anforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2. Auflage 2019 zu genügen.

Aussagepsychologische Gutachten

In der aussagepsychologische Begutachtung beschäftigen wir uns mit der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen. Im Gutachtenbüro in Dresden werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene begutachtet. Die Glaubhaftigkeitsbegutachtung wird ausschließlich durch spezialisierte, aussagepsychologische Sachverständige vorgenommen, die von Staatsanwaltschaft, Straf- und Familiengerichtsverfahren beauftragt werden. Aber auch in Fällen der Opferentschädigung.

 

Als Sachverständige für aussagepsychologische Gutachten sollen unsere Begutachtungen den wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsgutachten), wie sie nach dem BGH-Urteil vom 30.7.1999 (BHG St 45/164) gestellt werden, Rechnung tragen. Zur Qualitätssicherung nehmen wir ständig an Fort- und Weiterbildungen teil.

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